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Veranlagungsstelle für Überschusseinkünfte (ÜVSt)

Diese Stelle bearbeitet die Steuererklärungen von Personen mit ausschließlich Überschusseinkünften.

Überschusseinkünfte sind Arbeitslohn, Renten und Versorgungsbezüge, Kapitaleinkünfte sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anlagen N, R, KAP, V). Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist die ÜVSt aber nur dann zuständig, wenn die Nutzungsüberlassung umsatzsteuerfrei erfolgt ist. Andernfalls wird die Steuererklärung von der Allgemeinen Veranlagungsstelle bearbeitet.

Ansprechpersonen Überschusseinkünfte (ÜVSt)

SteuernummernBuchstaben / BereichTelefon 09321 703 + Nebenstelle
227/300/00000 - 227/324/99999 A - BERCHS 168
227/325/00000 - 227/415/99999 BERCHT - GAR 127
227/416/00000 - 227/447/99999 GAS - HAR 161
227/448/00000 - 227/491/99999 HAS - KAH 162
227/492/00000 - 227/551/99999 KAI - MAH 327
227/552/00000 - 227/638/99999 MAI - ROR 262
227/639/00000 - 227/728/99999 ROS - THIEL 362
227/729/00000 - 227/786/99999 THIEM - Z 263
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar