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Allgemeine Veranlagung (AVSt)

Diese Stelle ist zuständig, wenn neben oder statt des Arbeitslohns (Anlage N der Steuererklärung) Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit (Anlage G), aus selbständiger Arbeit (Anlage S) oder aus Vermietung und Verpachtung (nur bei umsatzsteuerpflichtiger Nutzungsüberlassung; Anlage V) erklärt werden. Sie erledigt auch die veranlagungsbegleitenden Arbeiten, wie z.B. die Verbescheidung von Anträgen auf Anpassung der Vorauszahlungen.

Steuerliche Informationen
Formulare für die Steuererklärung und andere steuerliche Angelegenheiten
Informationen zur elektronischen Steuererklärung

Ansprechpersonen Allgemeine Veranlagung (AVSt)

SteuernummernBuchstaben / BereichTelefon 09321 703- + Nebenstelle
227/200/00000 - 227/216/79999 A - FERT 121
227/216/80000 - 227/232/09999 FERU - IK 122
227/232/10000 - 227/252/59999 IL - MOSER F 123
227/252/60000 - 227/268/29999 MOSER G - SCHMA 124
227/268/30000 - 227/280/19999 SCHMB - TD 125
227/280/20000 - 227/293/39999 TE - Z 126
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar