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Bewertung von Grundvermögen

Die Bewertungsstelle liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.

Ansprechpersonen Grundstücksbewertung

AufgabenbereichGemeinde / Stadtbezirk (Zuständigkeitsbereich)Telefon 09321 703 + Nebenstelle
EinheitsbewertungAbtswind, Albertshofen, Biebelried, Buchbrunn, Castell, Großlangheim, Iphofen, Kleinlangheim, Mainstockheim, Markt Einersheim, Rüdenhausen, Sulzfeld, Wiesenbronn, Wiesentheid, Willanzheim183
EinheitsbewertungDettelbach, Marktbreit, Obernbreit, Rödelsee482
EinheitsbewertungGeiselwind, Marktsteft, Martinsheim, Prichsenstadt, Seinsheim281
EinheitsbewertungKitzingen, Mainbernheim, Schwarzach381
EinheitsbewertungNordheim, Segnitz, Sommerach, Volkach382
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar