Bewertung anderer Wirtschaftsgüter als Grundvermögen
Diese Stelle bewertet im Rahmen eines besonderen Feststellungsverfahrens gemäß § 151 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 Bewertungsgesetz (BewG) für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer das Betriebsvermögen, die Anteile an Kapitalgesellschaften und die sonstigen Wirtschaftsgüter.
Zuständig für den Amtsbezirk des Finanzamts Kitzingen ist das Finanzamt Lohr.
Bitte beachten Sie die abweichende Telefonnummer im Kopf der nachstehenden Tabelle!
Ansprechpersonen
Aufgabenbereich | Telefon 09352 850 + Nebenstelle |
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Bewertung nach § 151 Absatz 1 Nr. 2 bis 4 Bewertungsgesetz | 1406, 1431, 1456, 1436*, 1223, 1273, 1232* |